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Corona-Hilfe: Verdienstausfallentschädigung wegen Kinderbetreuung

Komm24 entwickelt Online-Antragsformular für Amt24

Mutter im Homeoffice mit zwei spielenden Kindern - Verdienstausfallentschädigung wegen Kinderbetreuung

Foto: famveldman – stock.adobe.com

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sind seit mehreren Wochen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bundesweit geschlossen. Viele ArbeitnehmerInnen müssen deshalb ihre Kinder zuhause betreuen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat deshalb eine Entschädigung eingerichtet, die den Verdienstausfall kompensieren soll. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber.

 

Verdienstausfallentschädigung: Anträge an Landesdirektion

Anträge stellen können Selbstständige und Unternehmen, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen, im Freistaat Sachsen seit dem 31. März 2020 bei der Landesdirektion. Um die Antragstellung zu erleichtern, haben die Lecos-Tochter Komm24 GmbH und die Sächsische Staatskanzlei einen Online-Assistenten entwickelt. Dieser ist über die Online-Plattform Amt24 nutzbar.

Antragsteller müssen dafür ein persönliches Servicekonto im Amt24 anlegen. Sie können den Antrag vollständig online ausfüllen, die erforderlichen Nachweise per Mausklick beifügen und den Antrag digital an die Landesdirektion übermitteln.

 

Amt24 als zentrale Plattform für Soforthilfen im Freistaat

„Amt24 soll perspektivisch die zentrale Plattform sein, über welche Bürger und Wirtschaft aus dem Freistaat Sachsen alle Verwaltungsleistungen online erledigen können“, erklärt Arnold Wiersbinski, Geschäftsführer der Komm24 GmbH. „Da war es selbstverständlich, auch die Anträge für Soforthilfen in der Corona-Pandemie auf Amt24 abzubilden. Und das natürlich schnell. Parallel arbeiten wir mit Partnern natürlich weiter intensiv daran, Bürgern und Wirtschaft weitere Leistungen zeitnah auf der Plattform anbieten zu können.“

Neben den Antrag auf Verdienstausfallentschädigung wegen Kinderbetreuung ist auch der Antrag auf ‚Wirtschaftsförderung Corona – Wir helfen sofort‘ dort zu finden. Ziel sei es, mit diesem Angebot auf die Unternehmen zuzugehen und sie gut bei ihren Aufgaben als Arbeitgeber zu unterstützen, betont Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

 

Weitere Services folgen

Staatssekretär Thomas Popp, zugleich Beauftragter für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen ist, ergänzt: „Die schnelle Umsetzung des Onlineverfahrens zur Verdienstausfallentschädigung zeigt, wir sind mit unserem Serviceportal Amt24 auf dem richtigen Weg. Es stellt zugleich einen Baustein zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und des Sächsischen E-Government-Gesetzes dar. Viele weitere Online-Angebote sind bereits freigeschaltet oder werden unter Hochdruck entwickelt.“

Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Antragstellung und zum Antragsverfahren sind im Förderportal der Landesdirektion Sachsen oder über Amt24 abrufbar.

 

Quelle: Komm24 GmbH

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