Lampe / Glühbirnen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lecos für Werk- und Dienstleistungen

Gegenstand des Vertrages

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lecos GmbH (nachfolgend “Lecos“) gelten für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen, insbesondere Werk- bzw. Dienstleistungen.

Eventuellen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur dann, wenn sie in einem Bestätigungsschreiben ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Ist die Erbringung von Werkleistungen vereinbart, ist Lecos u. a. für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserbringung sowie für die erbrachten Leistungen verantwortlich. Die organisatorische Einbindung in den Betriebsablauf des Kunden ist von diesem eigenverantwortlich vorzunehmen.
Sind Dienstleistungen vereinbart, schuldet Lecos die Beratung und Unterstützung des Kunden.

Verträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Ein Vertrag kommt mit der Unterzeichnung eines Angebotes zustande oder durch Auftragserteilung mit Bestellschein des Kunden oder in anderer entsprechender Schriftform.

Schriftverkehr, Auftragserteilung und Bestätigung können auf elektronischem Wege erfolgen, wenn die Identität des Absenders und die Authentizität des Dokumentes durch einen Identifizierungscode (User-ID) nachgewiesen werden.

Planungs- und Ausführungsbedingungen, Endtermin, Abnahme, Verantwortlichkeiten der Vertragspartner

Die Vertragspartner können im Angebot bzw. Bestellschein einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen sowie einen geplanten oder festen Endtermin für die Fertigstellung und Übergabe von Werkleistungen vereinbaren. Soweit nicht im Angebot bzw. Bestellschein ausdrücklich anders vereinbart, sind Zeitpläne und Endtermine unverbindlich.

Bei Werkleistungen wird Lecos dem Kunden zum Endtermin, soweit im Angebot bzw. Bestellschein vereinbart, die Erfüllung der Leistungsmerkmale nach festgelegten Abnahmekriterien und mittels vom Kunden bereitzustellender Testdaten und Testszenarien in einem Abnahmetest nachweisen.
Der Kunde wird die Werkleistungen nach erfolgreichem Abnahmetest und/oder der Übergabe unverzüglich abnehmen. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern. Die Verpflichtung der Lecos zur Fehlerbeseitigung nach Ziffer 9 (Gewährleistung) bleibt unberührt.
Gelingt es Lecos aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht, zum Endtermin bzw. innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarten Leistungsmerkmale nachzuweisen, so kann der Kunde nach dem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. In diesem Fall gilt Ziffer 12.4 entsprechend.

Soweit nicht im Angebot bzw. Bestellschein anders vereinbart, wird der Kunde Lecos erforderliche Arbeitsvoraussetzungen (wie z.B. Systemkapazität, Datensichtgeräte, Räumlichkeiten, Telefon- und Netzwerk-Anschlüsse usw.) zur Verfügung stellen. Sofern zutreffend sind weitere Verantwortlichkeiten der Vertragspartner im Angebot bzw. Bestellschein aufgeführt. Bei der Leistungserbringung ist Lecos davon abhängig, dass der Kunde die übernommenen Verantwortlichkeiten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht, und entstehen dadurch Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann Lecos – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte Änderungen des Zeitplans und der Preise verlangen.

Änderungen des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung wird Lecos hierauf sowie auf den voraussichtlichen Überprüfungsaufwand und die vom Kunden zu tragenden Kosten hinweisen. Kommt hiernach keine Vereinbarung über die Überprüfung des Änderungsantrages zustande, bleibt es bei dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.

Die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden schriftlich festgelegt (zusätzliches Angebot bzw. Bestellschein/Änderungsvereinbarung) und kommen entsprechend Ziffer 1.4 zustande.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung zu einem Festpreis bedarf der ausdrücklich vertraglichen Vereinbarung.

Bei Werk- und Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.

Die im Angebot bzw. Bestellschein genannten Vergütungsklassen und Berechnungssätze für Werk- und Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis können von der Lecos mit einer Frist von drei Monaten, erstmals vier Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Für den Fall der Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat nach Zugang der Änderungsanzeige schriftlich zu kündigen

Im Angebot bzw. Bestellschein angegebene Schätzpreise für Werk- und Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. Falls Lecos im Verlaufe der Leistungserbringung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird sie den Kunden davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zu-stimmung des Kunden wird die Lecos GmbH die dem Schätzpreis zugrundeliegenden Mengenansätze nicht überschreiten.

Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Wenn nicht anders vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Lecos gemäß § 288 BGB Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.
Zurzeit sind dies für Handelsgeschäfte 8 Prozentpunkte, für Verbrauchergeschäfte 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

Einsatz von Personal

Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner zur gegenseitigen Abstimmung und Klärung aller Fragen, die sich im Verlauf der Leistungserbringung ergeben.

Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Auswahl, Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle ihrer jeweils eingesetzten eigenen Mitarbeiter verantwortlich

Unteraufträge

Die Lecos kann Werk- und Dienstleistungen ganz oder teilweise durch von ihr bestimmte Unterauftragnehmer ausführen lassen.

Vertrauliche Informationen

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Sorgfalt behandeln. Ein darüber hinausgehender Schutz besonders vertraulicher Informationen und die damit verbundene Festlegung von Voraussetzungen und Bedingungen erfordern jeweils den Abschluss einer separaten schriftlichen Vereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung). Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Informationsverarbeitung beziehen, können von den Vertragspartnern, soweit dem keine Schutzrechte entgegenstehen, frei genutzt werden.

Eigentums- und Nutzungsrechte

Materialien sind Schriftwerke oder andere urheberrechtlich geschützte Werke (Arbeitsergebnisse), die dem Kunden gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang in schriftlicher, maschinenlesbarer oder anderer Darstellungsform übergeben werden; wie z. B. Programme, Programmlisten, Hilfsprogramme, Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen und ähnliche Werke. Der Begriff “Materialien” umfasst nicht Programme, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen, insbesondere Programme die von Drittunternehmen stammen.

Änderungen und Umgestaltungen von vorhandenen Materialien werden im Angebot bzw. Bestellschein als “Bearbeitungen” gekennzeichnet. Der Kunde wird der Lecos GmbH vor der Bearbeitung eine entsprechende Einwilligung des Rechtsinhabers des vorhandenen Materials vorlegen.

Die Lecos spezifiziert die Materialien, die dem Kunden übergeben werden. Die Lecos oder Dritte haben alle Eigentums- oder Nutzungsrechte (einschließlich Copyright) an den Materialien, die während der Durchführung der Leistungen entstehen oder bereits vorher bestanden.
Soweit im Angebot bzw. Bestellschein nicht anders geregelt, erhält der Kunde eine Kopie dieser spezifizierten Materialien und dafür das unwiderrufliche nichtausschließliche, weltweite Recht, Kopien dieser Materialien innerhalb seines Unternehmens zu nutzen, auszuführen, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu übertragen und zu verteilen. Dies gilt nicht für Programme, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen, insbesondere Software von Drittanbietern.
Der Kunde ist verpflichtet, den Copyrightvermerk und sonstige Eigentumshinweise auf jeder Kopie anzubringen, die unter diesen Bedingungen angefertigt wird.

Unternehmen bezeichnet den Kunden sowie mit dem Kunden im Sinne von §15 Aktiengesetz verbundene Unternehmen.

Für Erfindungen, die während der Leistungserbringung bei einem der Vertragspartner entstanden sind bzw. entwickelt wurden und für die Schutzrechte angemeldet wurden, gilt folgendes:

  1. Erfindungen von Mitarbeitern des Kunden gehören dem Kunden und solche von Mitarbeitern der Lecos gehören der Lecos. An diesen Erfindungen sowie auf hierfür erteilte Schutzrechte gewähren sich die Vertragspartner für ihr Unternehmen eine nichtausschließliche, unwiderrufliche, weltweite und gebührenfreie Lizenz.
  2. Erfindungen, die gemeinschaftlich von Mitarbeitern des Kunden und der Lecos gemacht wurden, und hierfür erteilte Schutzrechte gehören beiden Vertragspartnern. Jeder der Vertragspartner hat das Recht, für solche Er-findungen Lizenzen an Dritte zu erteilen oder seine Rechte zu übertragen, ohne den anderen Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen oder Zahlungen an ihn zu leisten.

Gewährleistung

Leistungsbeschreibungen sind nur dann als Garantie auszulegen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

Kunden haben Mängel an den Leistungen der Lecos GmbH in schriftlicher Form anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche aus der Mangelhaftigkeit der Werkleistungen werden in der Weise erfüllt, dass die Lecos nach ihrer Wahl den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Sache liefert (Nacherfüllung). Das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz statt der Leistung zu fordern oder den Preis zu mindern, steht dem Kunden nur zu, wenn die der Lecos zur Nacherfüllung zu bestimmende Frist mindestens 3 Wochen beträgt und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatz kann nur unter den Beschränkungen der Ziffer 10. geltend gemacht werden.

Die Ansprüche der Kunden auf Nacherfüllung und auf Schadenersatz einschließlich des Anspruchs auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in einem Jahr seit Abnahme (Ziffer 2.3) der Leistung. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.

Haftung

Die Lecos haftet bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch in den Fällen leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Lecos GmbH. Im Übrigen ist die Haftung der Lecos GmbH und die Haftung für Handlungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Lecos GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Haftung der Lecos ist bei leicht fahrlässig verursachten Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Verletzung von Schutzrechten Dritter bleibt unberührt.

Lecos hat für die sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenen Ansprüche eine Haftpflichtversicherung in hinreichender Höhe abgeschlossen und wird den Versicherungsschutz für die Dauer des Vertragsverhältnisses erhalten.

Rechte Dritter

Die Lecos wird den Kunden gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts in der Bundesrepublik Deutschland durch vertragsgemäß genutzte Materialien hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadenersatzbeträge übernehmen, sofern der Kunde die Lecos von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und der Lecos GmbH alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann die Lecos auf ihre Kosten die Materialien ändern oder austauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht möglich, stimmt der Kunde zu, das Material an die Lecos GmbH zurückzugeben. In diesem Fall erstattet die Lecos GmbH dem Kunden höchstens den dafür bezahlten Betrag.

Die Regelungen der Ziffer 11.1 finden keine Anwendung, falls Ansprüche eines Dritten darauf beruhen, dass die Materialien vom Kunden verändert oder unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen genutzt werden oder dass nicht von Lecos gelieferte Produkte mit den Materialien eingesetzt oder außerhalb des von Lecos gelieferten Systems benutzt werden.

Der Kunde stellt Lecos und ihre Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf Grund einer unberechtigten Übergabe zur Bearbeitung entsprechend Ziffer 8.2 entstehen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Lecos oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt.

Kündigung

Der Kunde kann einen Vertrag über Werkleistungen nach Maßgabe von § 649 BGB, einen Vertrag über Dienstleistungen mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Lecos wird nach einer Kündigung alle Arbeiten zur Erfüllung des betroffenen Leistungsumfanges unverzüglich oder nach einem mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan einstellen. Für die Kündigung eines Werkvertrages gilt hinsichtlich der Vergütung §649 BGB. Bei der Kündigung eines Dienstvertrages zahlt der Kunde den vereinbarten Preis abzüglich des anteiligen Preises für den vereinbarten Leistungsumfang, der durch die Kündigung erspart wurde

Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Eine Kündigung ist danach insbesondere möglich,

  1. wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt und es der anderen Vertragspartei unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelfallumstände nicht zumutbar ist, den Vertrag bis zur Beendigung festzuhalten. Für die Erfüllung von Gewährleistungspflichten gilt Ziffer 9.
  2. wenn den mit der Auftragserteilung, Beaufsichtigung, Leitung, Abnahme oder sonstige mit der Abwicklung der Lieferung/Leistung betrauten Personen unmittelbar oder mittelbar persönliche Vorteile in irgendwelcher Art angeboten oder verschafft werden.

Kündigt der Kunde aus Gründen, die von der Lecos zu vertreten sind, zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der erhaltenen Leistungen, die für ihn nutzbar sind.

Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach (z. B. Ziffer 14.2, 14.4 “Allgemeines”) nicht zeitlich befristet sind, gelten sie auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und für eventuelle Rechtsnachfolger oder Vertragsübernehmer.

Geschäftspartner

Lecos hat mit bestimmten Partnern (nachfolgend Lecos Geschäfts-partner genannt) Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung ihrer Produkte und Leistungen geschlossen. Soweit ein Lecos Geschäftspartner Werk- und Dienstleistungen zu diesen AGB vermittelt, gelten ausschließlich diese AGB. Lecos ist allerdings weder für die Geschäftstätigkeiten des Lecos Geschäftspartners verantwortlich, noch für irgendwelche Zusagen, die dieser dem Kunden gegenüber macht oder für Produkte und Dienstleistungen, die der Lecos Geschäftspartner unter eigenen Verträgen anbietet.

Allgemeines

Lecos kann Verträge auf ein anderes Unternehmen übertragen.

Die Nutzung von Warenzeichen, Handelsnamen oder sonstiger Bezeichnungen in der Werbung oder in sonstigen Veröffentlichungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Rechtsinhabers.

Gerichtsstand für alle Lieferungen/Leistungen aus dem Vertrag ist Leipzig.

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.